Abkündigung gewählte Presbyteriumsmitglieder (§ 26 PWG)

Da für die Wahl zum Presbyterium keine ausreichende Vorschlagsliste vorliegt, hat der Kreissynodalvorstand entschieden, dass die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt gelten. Folgende Personen sind somit gewählt:
(Namen in alphabetischer Reihenfolge)

– Petra Bettgenhäuser, Neitersen
– Peter Dieck, Schöneberg
– Katja Gaida, Schöneberg
– Andreas Haas, Neitersen
– Daniel Heidelbach, Neitersen
– Heiko Link, Mehren
– Olga Richter, Schöneberg
– Benjamin Strehl, Mehren

Als beruflich Mitarbeitende gehören dem Presbyterium an:
(Namen in alphabetischer Reihenfolge)

– Karola Lindscheid, Ersfeld
– Erika Zimmermann, Neitersen

Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei dem Kreissynodalvorstand, Stadthallenweg 16, 57610 Altenkirchen, schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei

Das Wahlergebnis wird ab dem 16. Oktober 2023 im Schaukasten der Kirche oder an den Infobrettern der gemeindlichen Häuser bekannt gegeben. In der Bekanntmachung wird auch auf das Recht der Beschwerde hingewiesen.