Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,
am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt. Das Wahlverfahren beginnt am 4. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 15.Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen. In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 8 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem sind 2 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen. Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein. Vordrucke hierfür erhalten Sie bei Gemeindebüro Mehren; Mehrbachtalstr. 8; 57635 Mehren und Gemeindebüro Schöneberg, Hauptstr. 9; 57638 Schöneberg. Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder bei der Verwaltung der Kirchengemeinde Mehren-Schöneberg Mehrbachtalstr. 8; 57635 Mehren
abgegeben werden. Das Presbyterium hat beschlossen, dass alle Wahlberechtigten mit der Einladung zur Wahl auch die Wahlunterlagen erhalten. Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses, Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat, zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und am Wahltag konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt, oder mindestens 16 Jahre alt ist. Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme) Gemeindebüro Mehren; Mehrbachtalstr. 8; 57635 Mehren und Gemeindebüro Schöneberg, Hauptstr. 9; 57638 Schöneberg. ausgelegt. Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der
Wahlberechtigung.

Ev. Auferstehungsgemeinde Mehren-Schöneberg