Beginn Wahlverfahren Mehren (§ 11 PWG)

Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren in der Kirchengemeinde Mehren (§ 11 PWG)

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,

am 14. Februar 2016 wird das Presbyterium unserer Kirchengemeinde neu gewählt. Das Wahlverfahren beginnt heute /hat am 13. September 2015 begonnen. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert bis zum 24. September 2015 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde werden mindesten 12 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteramt gesucht.

 

Außerdem sind 1 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens. 18 Jahre alt, in das Wahlverzeichnis eingetragen sein und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein.

Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch die beruflichen Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein. Vordrucke hierfür erhalten Sie

bei

Ev. Kirchengemeinde Mehren
Mehrbachtalstr. 8

57635 Mehren

 

Das Presbyterium hat beschlossen, dass alle Wahlberechtigten mit der Einladung zur Wahl auch die Wahlunterlagen erhalten